Vermieter (Kläger) behauptet das der Beklagte die Einbauküche aus der gemieteten Wohnung entwendet habe und macht Kosten in Höhe von 1.087,33 € geltend. Zudem verlangt der Kläger Kosten für den Austausch des Wohnungsürschlosses in Höhe von 191,35 €. Der Beklagte besteitet mit Unwissen sämtlichen Sachvortrag der Gegenseite und macht im Wege der Widerklage die Rückzahlung seiner Mietkaution in Höhe von 1680.- € geltend.
Sie sind noch nicht eingelogged! Sie möchten auch Termine als Terminsvertreter wahrnehmen oder Termine anbieten? Jetzt neu anmelden oder einloggen
Termin ist noch nicht vergeben Termin ist bereits vergeben