Rückforderung von nicht durch Gewinne gedeckten Auszahlungen
Die Mandantin (Klägerin) hat den Beklagten auf Rückzahlung von nicht durch Gewinne gedeckten Auszahlungen in Anspruch genommen und in erster Instanz gewonnen.
Der Beklagte hat Berufung eingelegt und begründet diese mit Verjährung.
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