Aktuelle Termine:

Die einfache Lösung für bundesweite Terminsvertretungen

Auftraggeber
Bietet auswärtigen Termin online an
gem. § 675 BGB Vergütung frei wählbar, z.B. 100 €. »Ihre Vorteile

Terminsvertreter
nimmt Termin online
an oder macht ein Gegenangebot. »Ihre Vorteile

Die Kanzleien tauschen eigenständig die terminsrelevanten Unterlagen und Informationen aus. Der Terminsvertreter übernimmt den Termin

Beauftragende Kanzlei entrichtet die vereinbarte Gebühr an den Terminsvertreter

Terminsvertreter bezahlt EUR 25 Gebühr an Terminsvertretung24
nur bei tatsächlich erfolgter Terminswahrnehmung

"Niedrigere Kosten als bei Gebührenteilung."
- beauftragender Anwalt

"Ich habe ein zusätzliches Einkommen durch Terminsvertretungen"
- Terminsvertreter

ja, ich will kostenlos mitmachen!


Ihre Vorteile als einstellende Kanzlei

  • Für die einstellende Kanzlei komplett kostenlos
  • Vereinfachung des beruflichen Alltags
  • Deutliche Kostensenkung möglich, da Gebühren gem. § 675 BGB frei bestimmbar sind
  • Entlastung des Sekretariats (keine zeitraubende Recherche nach übernahmebereiten Kollegen notwendig)
  • Unangenehme Honorarverhandlungen entfallen
  • Sicherheit durch 24-stündiges Rücktrittsrecht
  • Kompetente und erfahrene Terminsvertretung (es besteht die Auswahlmöglichkeit, den Termin nur an Terminsvertreter mit entsprechender Fachanwaltszulassung zu vermitteln)
  • Zulässigkeit höchstrichterlich entschieden (Rspr.)
  • Erhalt des kompletten Gebührenanspruches gegenüber dem eigenen Mandanten, gemäß § 5 RVG
  • Einfachste Einstellung der Termine (ca. 2 Minuten)

Ihre Vorteile als Terminsvertreter

  • Zusatzeinkommen
  • Kostenklarheit. Kostenlose Mitgliedschaft. Nur bei vermittelten und tatsächlich wahrgenommenen Terminen erfolgt die Berechnung der Vermittlungsgebühr
  • Praktische Handhabung (Information über Annahme der Termine erfolgt online)
  • Individuelle Festlegung des Umkreises, innerhalb dessen Sie bereit sind, Termine wahr zu nehmen (jederzeit änderbar; bei Angabe 0 km erhalten Sie keine Angebote)
  • Möglichkeit, ein entsprechendes Gegenangebot abzugeben, falls das ursprüngliche Angebot als zu niedrig erachtet wird (z.B. Würdigung des Fachanwaltes oder spezielles Fachgebiet)
  • Regionale Schnellsuche von offenen Terminen