Aktuelle Termine:

Wie funktioniert die Terminsvertretung?


Ziel der terminsvertretung24 ist es, auf möglichst unkompliziertem Weg eine einfache Lösung zur bundeweiten Vergabe von auswärtigen Gerichtsterminen unter Anwälten zu schaffen.



So funktionierts

Sie registrieren sich kostenfrei auf unserer Internetplattform mit ihren Kanzleidaten.
Nun können sie sowohl Termine einstellen, als auch annehmen:


Termine anbieten:

  • Unter dem Button Termine anbieten können sie in ca. 2 Minuten den auswärtigen Gerichtstermin anbieten.
  • Ihr großer Vorteil dabei. Sie selbst legen fest, wie viel ihnen die Wahrnehmung des Termins wert ist. Die angebotene Gebühr richtet sich unter Anwälten nämlich nicht nach RVG, sondern ist gemäß § 675 BGB frei wählbar. Es ist dadurch auch möglich sehr günstige Angebote abzugeben (zB 100 Euro). Damit ist die Vergabe des Termins an einen auswärtigen Rechtsanwalt in der Regel für Sie deutlich günstiger als Gebührenteilung.
  • Sie können durch Auswahl eines Buttons festlegen, dass der Termin ausschließlich Anwälten mit entsprechender Fachanwaltschaft angeboten wird.
  • Sie können zudem wählen, ob es für die Terminsvertreter möglich sein soll, dass Sie ein Gegenangebot abgegeben können.
  • Registrierte, potentielle Terminsvertreter werden nun umgehend über das von Ihnen abgegebene Terminsangebot online informiert.
  • Die möglichen Terminsvertreter können den Termin sofort annehmen. Mit der ersten Annahme gilt der Termin als vergeben.
  • Als Rechtssicherheit für beide Beteiligten besteht im Weiteren ein 24-stündiges Rücktrittsrecht, falls irgendwelche Gründe gegen die Terminsvergabe sprechen sollten.
  • Beide Beteiligte erhalten unverzüglich die jeweiligen Daten der Kanzleien und des Termins.
  • Der Austausch der Unterlagen und der eventuell zu erteilenden Informationen und Anweisungen für den Termin werden dann ausschließlich zwischen Ihnen und IhremTerminsvertreter vorgenommen.
  • Die vereinbarte Vergütung zahlen Sie direkt an den Terminsvertreter.
  • Als einstellende Kanzlei entstehen Ihnen uns gegenüber keinerlei Kosten.

Termine annehmen:

  • Bei Ihrer Anmeldung geben sie an, aus welchem regionalen Umkreis sie Terminsangebote um Ihren Kanzleisitz herum erhalten wollen. Stellt nun ein beauftragender Rechtsanwalt einen Termin in dem von Ihnen gewählten Radius ein, erhalten Sie automatisch eine Email.
  • Stellen Sie den Radius auf 0 km, erhalten Sie keine Angebote mehr. Sie können den Umkreis jederzeit in Ihren Mitgliedsdaten ändern.
  • Sie können diesen Termin nun sofort annehmen, oder falls die beauftragende Kanzlei dies ermöglicht hat , ein Ihnen wirtschaftlich erscheinendes Gegenangebot abgeben.
  • Sofern Sie als erster den Termin angenommen haben, gilt der Termin als an Sie vergeben.
  • Als Rechtssicherheit für beide Beteiligten besteht im Weiteren ein 24-stündiges Rücktrittsrecht, falls irgendwelche Gründe gegen die Terminsvergabe sprechen sollten.
  • Beide Beteiligte erhalten unverzüglich die jeweiligen Daten der Kanzleien und des Termins.
  • Der Austausch der Unterlagen und der eventuell zu erteilenden Informationen und Anweisungen für den Termin werden dann ausschließlich zwischen der beauftragenden Kanzlei und Ihnen vorgenommen.
  • Die vereinbarte Vergütung schuldet Ihnen direkt die beauftragende Kanzlei, nicht der vertretene Mandant.
  • Sie zahlen an uns die vereinbarte Vermittlungsgebühr in Höhe von 25 Euro.
  • Sollte die Terminswahrnehmung nicht zustande kommen, wird die Vermittlungsgebühr nicht erhoben bzw. zurück erstattet.