Aktuelle Termine:

Terminsvertretung am Oberlandesgericht am 15.05.2024


Angebot an Terminsvertreter: 200,00 EUR

Kindesunterhalt für zwei 11-jährige Kinder

- Höhe des unterhaltsbereinigten Nettoeinkommens der hauptbetreuenden Mutter (selbständige Zahnärztin) und leitendem Angestellten (Arbeitnehmer)
- Hauptbetreuende Mutter hat vor Kindesunterhaltszahlung rd. 253% der Einkünfte des barunterhaltspflichtigen Vaters, so dass nach der Rechtsprechung gequotelt werden müsste wie beim Volljährigenunterhalt
- Zusammengerechnetes Nettoeinkommen liegt deutlich über 200% der DDT, so dass die hauptbetreuende Mutter durch Betreuung nur noch 24% abdecken müsste, der Vater aber 176%, was dem Grundsatz der Belastungsgerechtigkeit nach Unterhaltszahlung lt. BGH widerspricht.
- AG-Verfahren habe ich selbst geführt und die Beschwerdeschrift selbst erstellt.
- möchte zu dem Termin aber nicht alleine hingehen und in eigener Sache auftreten

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