Die Klagepartei macht gegenüber VW Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung, aufgrund des Erwerbs eines PKW der Marke VW geltend, welcher zum einen mit mehreren unzulässigen Abschaltvorrichtungen ausgestattet ist und darüber hinaus in einem Zustand ausgeliefert wurde, welcher nicht den Bedingungen der Typengenehmigung entsprochen hat
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