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Terminsvertretung am Landgericht Erfurt am 25.02.2026


Angebot an Terminsvertreter: 200,00 EUR

Anwaltshaftung / Berufsrecht

Sachverhalt: Geltendmachung von Schadensersatz und Rückforderung von Honorar gegen Voranwalt. Der Beklagte (Voranwalt) blieb einem Verteilungstermin in einer Zwangsversteigerung unentschuldigt fern. Folge: Fehlerhafter Teilungsplan und Hinterlegung des Erlöses statt Auszahlung (Verzögerungsschaden). Zudem verrechnete der Anwalt eigenmächtig Honorar mit dem später ausgezahlten Fremdgeld, trotz Widerspruchs (§ 43a BRAO).

Verfahrensstand: Die Sache ist ausgeschrieben. Die Rechtslage ist insbesondere bzgl. des Fremdgeldverbots klar aufgearbeitet. Streitig ist vor allem die Kausalität des Verzögerungsschadens (Hypothetischer Kausalverlauf). Schriftsätze detailliert und gut strukturiert; Vorbereitung daher mit vertretbarem Aufwand möglich.

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