Familienrecht. Kindes- und Getrenntlebensunterhalt.
Die Ehegatten leben getrennt. 2 Kinder. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Ein minderjähriges Kind lebt beim Vater. Das andere bei der Mutter. Es wurden wechselseitig Kindesunterhaltsanträge gestellt. Darüber hinaus verlangt die Mutter vom Vater Getrennt-Lebensunterhalt. Der Vater wird von hier vertreten. Der Vater zahlt für das bei der Mutter lebende Kind Unterhalt. Hier geht es nur um das Titulierungsinteresse. Die Mutter zahlt für das beim Vater lebende Kind keinen Unterhalt.
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