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Terminsvertretung am OLG München am 25.06.2026


Angebot an Terminsvertreter: 200,00 EUR

Verkehrsrecht

Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des LG München

Der Mandant hat dem Berufungsführer ein teures Rennauto weit unter Wert verkauft. Der Gegner sollte das Fahrzeug herrichten. Unser Mandant hatte ein Nutzungsrecht. Nachdem das Fahrzeug verkauft war, verwehrte der Gegener dem Mandanten jegliche Nutzung an dem Fahrzeug. Dies wird nunmehr geltend gemacht. Erstinstanzlich wurden über 27.000 EUR Nutzungsausfall zugesprochen. Hiergegen wendet sich die Berufung. Das Gericht hat weder Zeugen geladen, noch sonst etwas gemacht. Nach der Ablehnung des Videotermins habe ich kurz mit dem Vorsitzenden Richter telefoniert. Es ist ein kurzer Termin zu erwarten.

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