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Angebot an Terminsvertreter: 180,00 EUR

OWi

Missachtung Rotlicht mehr als 1 Sekunde



598/25


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Angebot an Terminsvertreter: 150,00 EUR

Zivil - gegen VW AG

Termin zur Güteverhandlung



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Angebot an Terminsvertreter: 150,00 EUR

Strafsache

fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
Atemalkoholkonzentration 1,42 mg/l

628/25 aa



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Angebot an Terminsvertreter: 180,00 EUR

OWi

Fahren mit 24 ,0 ng/ml THC

72/26



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Angebot an Terminsvertreter: 180,00 EUR

OWi- Verkehr

46 km/h Überschreitung
Fahrverbot 1 Monat
2 Punkte



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Angebot an Terminsvertreter: 150,00 EUR

Zivil - gegen VW AG

Termin zur Güteverhandlung



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Angebot an Terminsvertreter: 150,00 EUR

5.602,50

Die Klagepartei macht als Erwerbsperson eines PKW des Typs Audi A7 3.0 TDI Quattro gegenüber der Beklagten Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB wegen des Vorhandenseins unzulässiger Abschalteinrichtungen in Form des sog. Differenzschadens geltend. Die Beklagte ist die Herstellerin des Fahrzeuges und hat das Vorhandensein der unzulässigen Abschalteinrichtungen zu vertreten.



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