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Terminsvertretung am Amtsgericht Osnabrück am 25.04.2024


Angebot an Terminsvertreter: 200,00 EUR

Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses

Der Mandant ist Beklagter und wehrt sich gegen Forderungen gegen die Kaffeepartner GmbH. Der Beklagte hat den Vertrag, der über 6 Jahre eine Laufzeit hat, gekündigt, weil er sein Geschäft aufgeben musste, und zwar auf Grund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Die Klägerin will weiterhin die monatlichen Zahlungen, obwohl es keine Dienste mehr anbietet. Vorgerichtliche Einigungsversuche, die es gab, waren aber nicht sachgerecht, weil zudem auch die vollen Kosten vom Mandanten getragen werden sollte. Am Ende sollte es um einen angemessenen Vergleich gehen, sofern die außerordentliche Kündigung nicht greifen sollte.

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